Assistenz im eigenen Wohn- und Lebensumfeld
Unterstützung im Alltag, bei Tagesstruktur, Kommunikation, sozialen Beziehungen, Behördenkontakten und Teilhabe im Sozialraum.
proInklusiv unterstützt Menschen mit Behinderungen und Teilhabebedarf mit ambulanten Assistenzleistungen sowie stationären Angeboten bzw. besonderen Wohnformen nach SGB IX. Im Mittelpunkt stehen Selbstbestimmung, verlässliche Begleitung, sichere Wohn- und Lebensstrukturen und Teilhabe im Sozialraum.
Die Leistungen werden auf Grundlage des individuellen Teilhabe- bzw. Gesamtplans geplant. Im Mittelpunkt stehen Selbstbestimmung, praktische Unterstützung, verlässliche Begleitung und eine passende Wohn- und Lebensstruktur.
Unterstützung im Alltag, bei Tagesstruktur, Kommunikation, sozialen Beziehungen, Behördenkontakten und Teilhabe im Sozialraum.
Strukturierte Wohnangebote für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft eine engere Begleitung, feste Ansprechpersonen und verlässliche Alltagsstrukturen benötigen.
Unterstützung bei Routinen, Terminen, Orientierung im Alltag und der Entwicklung tragfähiger Tagesstrukturen.
Assistenz bei allgemeinen Erledigungen, Planung, Ordnung, Einkauf und strukturierter Haushaltsführung.
Begleitung beim Aufbau, Erhalt und bei der Gestaltung sozialer Kontakte – privat, in der Nachbarschaft und im Sozialraum.
Unterstützung bei Zielen, Entscheidungen, Anträgen, Übergängen und konkreten nächsten Schritten.
Wohnen mit verbindlicher Begleitung, festen Strukturen und abgestimmter Assistenz im Alltag.
Verlässliche Ansprechpersonen, abgestimmte Abläufe und Unterstützung in Belastungs- oder Krisensituationen.
Begleitung zu Freizeitangeboten, kulturellen Veranstaltungen, Sport, Gruppenangeboten und Aktivitäten im Stadtteil.
Unterstützung bei der Verständigung mit Behörden, Ärztinnen und Ärzten, Einrichtungen, Angehörigen und dem sozialen Umfeld.
Abstimmung mit Leistungsträgern, Angehörigen, rechtlichen Betreuungen und weiteren Beteiligten nach Zustimmung der leistungsberechtigten Person.
Die Unterstützung wird transparent besprochen, dokumentiert und regelmäßig überprüft. Angehörige, rechtliche Betreuungen und Leistungsträger können nach Zustimmung der leistungsberechtigten Person einbezogen werden.
Teilhabefachdienst, Angehörige, rechtliche Betreuung oder die leistungsberechtigte Person kontaktiert proInklusiv. Kurze Klärung von Anliegen, Wohnort, aktuellem Bedarf und zuständigem Leistungsträger.
Plangespräche führen zur Ermittlung von Bedarfen der Familien. Gemeinsame Sichtung der bewilligten Leistungen, Ziele und gewünschten Unterstützungsform – ambulant, stationär oder als besondere Wohnform.
Konkrete Planung von Assistenzzeiten, Wohnsetting, Schwerpunkten, Verantwortlichkeiten und Dokumentation.
Regelmäßige Reflexion der Hilfe: Was wirkt, was muss angepasst werden, welche Ziele wurden erreicht?
Für eine erste Einschätzung reichen wenige Angaben: Name, Kontaktweg, aktuelles Anliegen, Bezirk/Wohnort, gewünschte Unterstützungsform und – falls vorhanden – Informationen zur Bewilligung oder zum laufenden Gesamtplanverfahren.
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